Zielsetzungen
- Mit der Vergabe von finanziellen Beiträgen zur Durchführung von klinisch orientierten und laborgebundenen Forschungsprojekten will die Liga die Kenntnisse über Krebserkrankungen und Therapiemöglichkeiten sowie über die Vorbeugung fördern.
- Die Gewährung von Unterstützungen geschieht aufgrund wissenschaftlicher Kriterien.
- Im Sinne einer Anschubfinanzierung für max. 12-18 Monate werden junge erfolgsversprechende Forschende im Kanton Graubünden unterstützt.
- Es bestehen keine Schwerpunkte. Es können Projekte auf sämtlichen Gebieten der Krebsforschung unterstützt werden, wobei die klinisch orientierte Forschung Vorrang hat vor der Grundlagenforschung.
Verfahren
- Die Gesuche um Unterstützung von Forschungsprojekten können jeweils auf zwei Termine (31. März und 30. September) bei der Geschäftsstelle der Krebsliga Graubünden eingereicht werden.
- Die Gesuche sind unter Verwendung des Gesuchs-Formulars in Deutsch oder Englisch einzureichen.
- Pro Gesuchsteller/in wird gleichzeitig nur ein Projekt unterstützt.
- Gesuche, die Arbeiten an Mensch und Tier zum Gegenstand haben, bedürfen der Genehmigung durch die zuständigen staatlichen Kommissionen.
- Der Vorsitzende der Forschungskommission teilt die eingehenden Gesuche den einzelnen Mitgliedern der Forschungskommission zu. Sie übernehmen die Funktion eines internen Reviewers.
- Die internen Reviewer beurteilen die Vollständigkeit und Rechtmässigkeit des Gesuchs, die finanziellen Angaben sowie die örtlichen Rahmenbedingungen. Selbstverständlich nehmen sie auch zum Inhalt des Gesuchs Stellung.
- Der Entscheid über die Vergabe von Forschungsunterstützungen obliegt dem Vorstand und ist nicht anfechtbar; er wird in der Regel innert sechs Monaten nach Einreichung des Gesuches gefällt. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, seine Entscheide gegen aussen zu begründen.
- Die Gesuchssteller verpflichten sich bei Zusprache einer Unterstützung der Krebsliga Graubünden einen wissenschaftlichen sowie finanziellen Zwischenbericht zukommen zu lassen, was zum Bezug der weiteren Raten berechtigt. Nach Ablauf der Unterstützungsperiode sind ein wissenschaftlicher und ein finanzieller Schlussbericht einzureichen.
Finanzen
- Für die Forschungsfinanzierung steht pro Jahr insgesamt ein Maximalbetrag von CHF 20'000.- zur Verfügung.
Administratives
- Die Forschungsgesuche müssen fristgerecht und vollständig bei der Geschäftsstelle der Krebsliga Graubünden eingereicht werden. Nachtragsfristen sind möglich.
- Unterstützungsgelder werden in zwei Margen ausgezahlt.
- Weitere Abgabetermine für Zwischenberichte oder Abschlussberichte sind verpflichtend und gefährden bei Nichteinhaltung nicht nur die Folge-Marge sondern den gesamten Unterstützungsbeitrag.
- Stipendien oder andere Ausbildungsunterstützungen sind an den Standort Graubünden gebunden, d.h. der erworbene Mehrwert soll nach Abschluss der Ausbildung der Bündner Bevölkerung zu Gute kommen bzw. im Kanton Graubünden verfügbar sein.
Forschungskommission (FK)
- Vorsitzende/r
Prof. Dr. med. Roger von Moos
Kantonsspital Graubünden - Mitglieder
Prof. Dr. med. Markus Furrer
Kantonsspital Graubünden
PD Dr. med. Räto Strebel
Kantonsspital Graubünden
Dr. med. Natalie Klass
Kantonsspital Graubünden
Dr. med. Michel Conti
Spital Oberengadin, Samedan
- Mit Ausnahme des/r Vorsitzenden konstituiert sich die Forschungskommission unter Berücksichtigung einer dezentralen Besetzung selbst.
- Der/die Vorsitzende der Forschungskommission wird vom Vorstand der Krebsliga Graubünden gewählt, die Kommission reicht dafür Vorschläge ein bzw. empfiehlt eine geeignete Besetzung.