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Krebsliga GraubündenSpenden / LegateErbschaften und LegateSpenden / Legate

Erbschaften und Legate

Ein Testament kann neues Leben ermöglichen.

"Die Ernte hängt von der Saat ab"

Leider können wir zu Lebzeiten nicht alles ernten, was wir ein Leben lange gesät haben. So wie die Pflanzen ihre Samen der Erde zurückgeben und damit neues Leben schenken, geben wir aber unsere Werte, Ideale und unser Vermögen an kommende Generationen weiter. Mit einem Legat (Vermächtnis) zugunsten der Krebsliga Graubünden stellen Sie sicher, dass Ihre gute Saat Früchte trägt.

Ihr Legat kann sich nicht nur auf Ersparnisse, sondern auch auf Liegenschaften beziehen. Sie können das Legat der Krebsliga Graubünden für ihre Haupttätigkeiten verschreiben oder für einen bestimmten Zweck festlegen.

Welche Form auch immer Sie wählen, wir wissen es sehr zu schätzen, wenn Sie bei Ihrem Testament die Krebsliga Graubünden berücksichtigen.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich - unter Wahrung der vollsten Diskretion - gerne zur Verfügung. 

Fragen und Antworten rund um das Thema Erben

Was ist eigentlich ein Testament?

Mit einem Testament oder einer letztwilligen Verfügung bestimmen Sie darüber, was mit Ihren Sachwerten und Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht.

Was passiert, wenn ich kein Testament habe?

Ihr Erbe wird nach dem Gesetz auf den Ehepartner und die Nachkommen verteilt. Sind diese nicht vorhanden, geht das Erbe an entfernte Verwandte. Als entfernte Verwandte gelten Grosseltern sowie deren Nachkommen. Sind auch diese nicht vorhanden, wird der Staat zum Alleinerben.

Wann ist es besonders wichtig, ein Testament zu machen?

  • Wenn Sie keine direkten Nachkommen oder Ehepartner haben. Ihr Erbe wird sonst an entfernte Verwandte aufgeteilt oder, falls nicht vorhanden, dem Staat (Wohngemeinde oder Kanton) vermacht.
  • Wenn Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner nicht verheiratet sind, resp. die Partnerschaft nicht registriert ist. Unverheiratete Partner können nur erben, wenn sie mit einem Testament oder Erbvertrag begünstigt werden.
  • Wenn Sie nahestehende, nicht verwandte Menschen begünstigen oder die Arbeit von Organisationen berücksichtigen möchten, die Ihnen besonders am Herzen liegen.

Sind Legate oder Erbschaften an die Krebsliga Graubünden steuerfrei?

Die Krebsliga Graubünden ist, wie die meisten gemeinnützigen Organisationen in der Schweiz, von der Erbschaftssteuer befreit. Alle anderen Begünstigten müssen die Steuer in der Regel bezahlen, die je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes variiert.

Kann ich bestimmen, für welches Projekt mein Geld eingesetzt wird?

Sie können Auflagen und Bedingungen an ein Vermächtnis knüpfen. Doch sollten Sie diese nicht zu eng formulieren, da sich Gegebenheiten schnell ändern können. Am besten setzen Sie einen solchen Text gemeinsam mit der Krebsliga Schweiz auf.

Wie wichtig sind Erbschaften und Legate für die Krebsliga Graubünden?

Weil die Krebsliga Graubünden kaum Mittel aus öffentlicher Hand erhält, sind Spenden und Erbschaften äusserst wichtig. Ohne diese Einnahmen müsste die Krebsliga Graubünden ihre Aktivitäten im Kampf gegen Krebs stark reduzieren.

Was ist eine Schenkung?

Dabei handelt es sich um einen festen Betrag oder um bestimmte Wertsachen (z.B. Immobilien, Wertschriften), welche Sie der Krebsliga Schweiz zu Lebzeiten vermachen können. Bitte beachten Sie die jeweilige kantonale Bestimmung der Steuerbehörde.

(Quelle: Krebsliga Schweiz)

Die Krebsliga Graubünden im Testament

Ein Testament zu verfassen bedeutet nicht in erster Linie mit dem eigenen Leben schon abzuschliessen. Es schafft vielmehr klare Verhältnisse und Ordnung. Für Sie selber und Ihre Liebsten darum.

Ihr letzter Wille, welcher in einem Testament festgehalten wird, kann in verschiedenen Formen geäussert werden:

 

Legat/VermächtnisErbeinsetzungStiftung/Fonds
Dabei handelt es sich um einen festen Betrag oder um bestimmte Wertsachen (z.B. Immobilien, Wertschriften), welche Sie der Krebsliga Graubünden vermachen können.Die Krebsliga Graubünden wird zum Alleinerben oder zum Miterben und erhält dadurch entweder den gesamten Nachlass (als Alleinerbe) oder eine gewisse Quote der Hinterlassenschaft (als Miterbe).Grosse Vermögen können Anlass sein, einen eigenen Fonds oder eine Stiftung zu errichten. Bei deren Gründung wird festgelegt, welchen Zweck der Ertrag aus dem Vermögen erfüllt.

Quelle: Krebsliga Schweiz

Testamentratgeber

Jeder von uns hat eine Vorstellung davon, wer später einmal gewisse Dinge und Werte erben soll. Ein Testament gibt uns die Sicherheit, dass diese Vorstellungen eines Tages auch wahr werden und alles, was uns lieb und teuer ist, an den richtigen Ort gelangt.

Auch für Verwandte, Freunde und andere mögliche Erben bedeutet ein Testament eine grosse Erleichterung. Mit Ihren schriftlich formulierten Verfügungen helfen Sie Ihren Liebsten dabei, Ihren letzten Willen ganz in Ihrem Sinne auszuführen.

Ein einmal aufgesetztes Testament können Sie jederzeit ändern oder aufheben. Zudem ist ein rechtsgültiger letzter Wille in den meisten Fällen wesentlich einfacher zu formulieren als allgemein angenommen. Wie einfach, sehen Sie im Testamentratgeber der Krebsliga.