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Sach- und Haarspenden

Häufige Fragen

Krebsbetroffene in der Schweiz, die durch eine Krankheit oder Therapie einen längerfristigen Haarverlust erleiden, haben Anrecht auf eine finanzielle Vergütung von der IV bzw. AHV (Fr. 1500 bzw. Fr. 1000) für eine Perücke. Die Betroffene kann die Perücke selber in einem Spezialgeschäft auswählen, wo sie den individuellen Wünschen und der Kopfform angepasst wird. Aus diesem Grunde finden wir in der Schweiz keine Ab­nehmerin­nen für solche Perücken, auch wenn diese ungetragen sind. Wir schicken Perücken (und Brust­prothesen) deshalb an eine Institutionen weiter, welche Hilfs­güter nach Afrika transportiert. Der Transport in den Osten oder andere Länder ist aus hygienischen Gründen mittlerweile kaum mehr möglich, es sei denn, die Perücken sind originalverpackt.

Sie dürfen Ihre Perücke (oder Brustprothese) in unserer Geschäftsstelle in Chur abgeben oder uns schicken, wir werden diese an unseren Kontakt weiterleiten.

Es ist ein schöner Gedanke, die abgeschnittenen Haare für Perücken für krebskranke Menschen zu spenden. Dabei sind allerdings einige Aspekte zu berücksichtigen.

Mehr Informationen und Adressen finden Sie hier.