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Krebsliga GraubündenSpenden / LegateSach- und HaarspendenSpenden / Legate

Sach- und Haarspenden

Häufige Fragen

Krebsbetroffene in der Schweiz, die durch eine Krankheit oder Therapie einen längerfristigen Haarverlust erleiden, haben Anrecht auf eine finanzielle Vergütung von der IV bzw. AHV (Fr. 1500 bzw. Fr. 1000) für eine Perücke. Die Betroffene kann die Perücke selber in einem Spezialgeschäft auswählen, wo sie den individuellen Wünschen und der Kopfform angepasst wird. Aus diesem Grunde finden wir in der Schweiz keine Ab­nehmerin­nen für solche Perücken, auch wenn diese ungetragen sind. Wir schicken Perücken (und Brust­prothesen) deshalb an eine Institutionen weiter, welche Hilfs­güter nach Afrika transportiert. Der Transport in den Osten oder andere Länder ist aus hygienischen Gründen mittlerweile kaum mehr möglich, es sei denn, die Perücken sind originalverpackt.

Krebsbetroffene aus Graubünden dürfen Ihre Perücke (oder Brustprothese) in unserer Geschäftsstelle in Chur abgeben oder uns schicken, wir werden diese an unseren Kontakt weiterleiten. Krebsbetroffene aus anderen Kantonen wenden sich bitte an ihre kantonale Krebsliga.

Es ist eine schöne und solidarische Idee, die eigenen Haare einer erkrankten Person zu geben. Viele Menschen haben die Vorstellung, dass mit ihrer Haarspende direkt eine Perücke für einen Krebskranken gemacht werden kann. Die Realität sieht oft anders aus: Die Produktion einer Perücke aus Echthaar ist aufwändig und braucht enorm viel Haar. Eine einzige Person kann nicht genügend Haare liefern und es gibt keine Garantie, dass diese Spende am Ende wirklich einem krebsbetroffenen Menschen zugutekommt. Die Krebsliga Graubünden nimmt keine Haarspenden entgegen. 

Wir setzen uns seit vielen Jahren für Betroffene und Angehörige ein. Es ist uns ein Anliegen, dass erkrankte Menschen und ihr Umfeld gezielt unterstützt werden können - mit Beratung, Information und Angeboten. Statt einer Haarspende gibt es andere Möglichkeiten, mit denen direkt viel Gutes bewirkt werden kann:

Spende

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