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Patientenverfügung

Wie möchte ich gepflegt werden? Welche lebensverlängernden Massnahmen möchte ich einst in Anspruch nehmen? Welche nicht? Nach einer Krebsdiagnose stellen sich rasch grundlegende Fragen. Meist können Betroffene selber darauf antworten und entsprechende Entscheidungen treffen. Sind sie dazu nicht mehr in der Lage, kann ein von ihnen vorher erstelltes Dokument Auskunft über ihren Willen geben. Vielleicht muss diese Patientenverfügung nie zum Einsatz kommen. Sollte es trotzdem einmal so weit sein, werden damit auch Angehörige und Behandelnde entlastet. Denn dank der Patientenverfügung können sie bei Entscheiden am Lebensende auf die schriftlich festgehaltenen Wünsche der Betroffenen zurückgreifen und haben so die Gewissheit, ihrem Willen entsprechend zu handeln. 

Je präziser eine Patientenverfügung Behandlungswünsche darlegt, desto besser können Ärzte und Pflegepersonal ihnen nachkommen. Aus diesem Grund hat die Krebsliga Schweiz gemeinsam mit dem Zürcher Institut Dialog Ethik eine spezifische Patientenverfügung für Menschen mit Krebs ausgearbeitet. Betroffene erhalten darin Gelegenheit, Vorentscheide zu treffen wie zum Beispiel zu Linderung von Schmerzen, künstlicher Ernährung oder Reanimation. Das Dokument kann auch als Leitfaden benützt werden, um mit Angehörigen, Ärzten oder Pflegenden schwierige Themen anzusprechen. Für beratende Gespräche und Hilfe beim Ausfüllen der Patientenverfügung können sich Betroffene und Angehörige auch an die Mitarbeitenden der Krebsliga Graubünden wenden.

Zusätzlich legt die Krebsliga eine Wegleitung zur Patientenverfügung vor. Sie informiert umfassend und erklärt die einzelnen Punkte der Verfügung Schritt für Schritt.

Hier kommen Sie zur Bestellung, Sie können Patientenverfügung und Wegleitung aber auch gerne in der Geschäftsstelle der Krebsliga Graubünden, Ottoplatz 1 in Chur, abholen.